Gemeinkostenzuschlag

Gemeinkostenzuschlag
prozentualer Zuschlag auf die  Einzelkosten, der eine dem  Verursachungsprinzip entsprechende Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglichen soll. Die G. lassen sich aus dem  Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für jede Endkostenstelle ermitteln.
- Vgl. auch  Kostenträgerrechnung.

Lexikon der Economics. 2013.

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