- Gemeinkostenzuschlag
- prozentualer Zuschlag auf die ⇡ Einzelkosten, der eine dem ⇡ Verursachungsprinzip entsprechende Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger ermöglichen soll. Die G. lassen sich aus dem ⇡ Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für jede Endkostenstelle ermitteln.- Vgl. auch ⇡ Kostenträgerrechnung.
Lexikon der Economics. 2013.